Wasserrechtsantrag: Einzelfall-Vorprüfung nach UVPG (Screening-Verfahren)

Hintergrund

Die Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus einem Grundwassergewinnungsgebiet in Nordrhein-Westfalen in einer Höhe von insgesamt 5,8 Mio. m³/a läuft Ende 2003 aus. Zur Sicherung der künftigen Trinkwasserentnahme wollen die Stadtwerke bei der Bezirksregierung Wasserrechte gleicher Höhe beantragen.

Das ländlich strukturierte Wassergewinnungsgebiet

Blick über das ländlich strukturierte Wassergewinnungsgebiet

Gesetzliche Grundlagen

Die Grundwasserentnahme übersteigt die im LWG NRW vom 25.06.1995 in §45 (3) genannte Grenze von 5 Mio. m³/a. Nach dem UVPG vom 05.09.2001 ist von der Bezirksregierung nach §3a UVPG 3a "auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben" zu prüfen, ob bei einer Förderung von "weniger als 10 Mio. m³ Wasser" (UVPG; Anlage 1: Punkt 13.3.2) nach "Maßgabe des Landesrechtes" eine UVP-Pflicht besteht.

Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVS) mit dem Ziel, sämtliche Umweltbereiche (Schutzgüter) einschließlich ihrer Wechselwirkungen zu erfassen, zu verwerten und mit einer fachübergreifenden Betrachtungsweise die zu erwartenden Umweltauswirkungen des Vorhabens wertend zusammenzufassen, ist nur durchzuführen, wenn das Vorhaben (hier: Grundwassergewinnung für die Trinkwasserversorgung) nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund der Prüfung der Screening-Unterlagen erhebliche Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.

Grundlage des Screening-Verfahrens sind Unterlagen, die wesentliche Merkmale des Projektes in Bezug auf Größe, Dimension, standörtliche Gegebenheiten, fachplanerische Vorgaben und Schutzgebietsausweisungen sowie Aussagen zu potenziellen erhebliche Auswirkungen des Vorhabens darstellen. Diese Unterlagen orientieren sich an den Kriterien der Vorprüfung (Anlage 2 zum UVPG) sowie konkretisierender Handlungspapiere.

Durchgeführte Arbeiten

Im einzelnen wurden folgende Arbeiten durchgeführt:

Projektmanagement

  • Zahlreiche Abstimmungen mit dem Auftraggeber und den beteiligten Behörden über Anforderungen und Umfang der einzureichenden Unterlagen.

Datenbasis

  • Beschaffung, Sichtung und Auswertung vorhandener Unterlagen
  • Ortsbegehung der Gewinnungsanlagen
  • Auswertung der vorhandenen Daten und Unterlagen 

Erstellung von Planunterlagen

  • Abgrenzung des Bilanzraumes
  • Erstellen zahlreicher Themenkarten und Schnitte für das zu betrachtende Gebiet

 

[ hyperspace, 14.02.2003]


 

Druckversion dieses Artikels
Artikel per Mail versenden

<Zurück Zurück

Themen:
Hintergrund
Gesetzliche Grundlagen
Durchgeführte Arbeiten

Mehr Infos:

 d.haas@geo-infometric.de